5552): «Gemäss Gutachter müsste beim Beschuldigten eine intrinsische Motivation für die Behandlung hergestellt werden, er dürfte in Freiheit keinen Alkohol und keine Drogen mehr konsumieren, die Persönlichkeitsakzentuierungen müssten erfolgreich behandelt werden und es müsste ein deliktspräventives soziales Umfeld bei der Entlassung bestehen, damit keine erhöhte Rückfallgefahr für Gewaltdelikte mehr besteht. Das Gericht ist der Überzeugung, dass das zu viele unsichere Faktoren sind, die sich alle zum Positiven wenden müssten, damit vom Beschuldigten keine ernsthafte Gefahr mehr für die Sicherheit anderer ausgeht, ihm also eine gute Prognose gestellt werden könnte.