Der Beschuldige habe ein sehr schweres Delikt begangen, was allenfalls dazu führe, dass er sich ändere. Es sei aber fraglich, wie nahe ihm das Delikt tatsächlich gehe, zumal er bei der Deliktsaufarbeitung nicht mit Überzeugung mitmache (er habe nicht über die heruntergeladenen Vergewaltigungsszenen sprechen wollen). Der Beschuldigte sei 28 Jahre alt und der Alkohol sei seit dem 16. Lebensjahr sein ständiger Begleiter. Die Abhängigkeit sei damit tief verankert. Keine der angefangenen Therapien habe etwas bewirkt. Zwar lebe der Beschuldigte momentan abstinent, dies aber in einem geschützten Rahmen.