Die Motivation des Beschuldigten habe nicht lange angehalten oder sei gar nicht vorhanden gewesen. Der Beschuldigte sei während seinen Therapien mehrmals rückfällig geworden. Krankheitseinsicht sei beim Beschuldigten ebenfalls nicht vorhanden. Der Beschuldigte werde in den Anstalten Thorberg engmaschig betreut, jedoch könne bei einer Therapie, die einmal pro Woche stattfinde, nicht von einer intensiven Therapie die Rede sein. Die weiteren vorgesehenen Therapien seien noch nicht begonnen worden. Der Beschuldige habe ein sehr schweres Delikt begangen, was allenfalls dazu führe, dass er sich ändere.