Zu erwarten seien in erster Linie Körperverletzungsdelikte, die unter ungünstigen Umständen auch zu schweren Opferschäden führen könnten. Die Kriminalprognose betreffend schweren Gewaltstraftaten sei daher im gegenwärtigen Zeitpunkt noch ungünstig. Da es sich bei der schweren Körperverletzung, bei der Gefährdung des Lebens und der vorsätzlichen Tötung um Anlasstaten handle und auch eine versuchte Tatbegehung ausreichend sei, sei zurzeit von einer ernsthaften Rückfallgefahr für weitere Anlasstaten auszugehen.