Es gehe vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, weshalb der Beschuldigte als gefährlich einzustufen sei. Das Rückfallrisiko für Tötungsdelikte sei niedrig, zu diesem Schluss gelange der Gutachter. Ohne entsprechende therapeutische Behandlung bestehe aber beim Beschuldigten ein deutlich erhöhtes Risiko dafür, dass er in Freiheit wieder relativ rasch alkoholrückfällig werde und seinen schädlichen Gebrauch von Kokain fortsetze. Zu erwarten seien in erster Linie Körperverletzungsdelikte, die unter ungünstigen Umständen auch zu schweren Opferschäden führen könnten.