, Schlägereien, Angriff mit einem Messer auf den Vater, aggressives Verhalten gegenüber Familie und Freundin, Wohnung verwüstet, pag. 5527 f.). Beim Beschuldigten lasse sich eine massive Steigerung der Gewalt feststellen. Die bei ihm bestehenden Persönlichkeits- und Verhaltensauffälligkeiten seien deliktsbegünstigend, wie auch die bestehende Suchtproblematik. Die Gewaltbereitschaft bestehe jedoch nicht nur unter Alkohol- und Drogeneinfluss, sondern auch in nüchternem Zustand. Es gehe vom Beschuldigten eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit aus, weshalb der Beschuldigte als gefährlich einzustufen sei.