4822 f. Ziff. 6.4). Durch eine entsprechende suchttherapeutische, psychotherapeutisch-verhaltensmodifizierende, deliktsorientierte und rückfallpräventive Intervention liesse sich das ansonsten deutlich erhöhte Risiko neuerlicher Straftaten mit hoher Wahrscheinlichkeit reduzieren (pag. 4826 Ziff. 4.2). Der Beschuldigte habe anlässlich der Begutachtung im Februar/März 2013 seine Bereitschaft zur Inanspruchnahme psychotherapeutischer Angebote zur Bearbeitung seiner Suchtmittelproblematik, zur nachhaltigen und langfristigen Festigung seines Abstinenzwillens, zum Abbau seiner Neigung zu reaktiv-impulsiven Aggressionshandlungen, zur Bearbeitung der (ihm selber in weiten Teilen noch im-