sozialen Kompetenz wie auch zum Abbau seiner erhöhten narzisstischen Kränkbarkeit u.a.) für erforderlich und auch für erfolgsversprechend gehalten». Aufgrund des relativ niedrigen Intelligenzniveaus des Beschuldigten und seinen dementsprechend begrenzten kognitiven und intellektuellen Fähigkeiten seien allerdings einer tiefergreifenden Psychotherapie und insbesondere der Verbesserung seiner kognitiven Verhaltenskontrolle gewisse Grenzen gesetzt (pag. 4822 f. Ziff.