Eine ausschliessliche therapeutische Fokussierung auf die Suchtmittelproblematik des Beschuldigten sei dabei aber in kriminalpräventiver Hinsicht unzureichend. Vielmehr werde «aus forensisch-psychiatrischer Sicht auch eine – sicherlich einen längeren Zeitraum in Anspruch nehmende – psychotherapeutische (einsichtsorientierte und verhaltenstherapeutische) Behandlung zur Bearbeitung der Deliktsdynamik und der Tatmotivation sowie in präventiver Hinsicht auch der fortbestehenden delinquenzbegünstigenden Persönlichkeitsanteile des Exploranden (zur Verbesserung seiner Selbstwert- und Affektregulation, seiner Konfliktfähigkeit und seiner