spezifische und deliktsorientierte psychotherapeutische wie auch spezielle suchttherapeutische Behandlungsangebote (im Einzel- und Gruppensetting) zur Verfügung stehen (pag. 4821 Ziff. 9). Eine ausschliessliche therapeutische Fokussierung auf die Suchtmittelproblematik des Beschuldigten sei dabei aber in kriminalpräventiver Hinsicht unzureichend.