63 Abs. 1 StGB). Dr. AE.________ geht im Gutachten davon aus, dass therapeutische Massnahmen zur Reduzierung des ansonsten erhöhten Kriminalitätsrisikos angezeigt seien (pag. 4822 Ziff. 6.4; pag. 4825 Ziff. 4.1). Er empfiehlt eine vollzugsbegleitende ambulante therapeutische Massnahme gemäss Art. 63 StGB, «da sie einen verbindlicheren Charakter und deshalb auch bessere Erfolgsaussichten hat als ledig-