5660, S. 5 des Therapieberichts: vorläufige Delikthypothese). Das Motiv für die sexuellen Handlungen sei noch offen. Der Beschuldigte lebe abstinent. Die Abstinenz sei eine Grundvoraussetzung für die Verbesserung der Legalprognose. Die Selbstkontrolle – im Sinne einer Impulskontrolle – sei ein weiterer Schutzfaktor. Es sei wichtig, dass der Beschuldigte nach einer allfälligen Entlassung eine geregelte Tagesstruktur habe. Es seien weitere alternative funktionale Bewältigungsstrategien erarbeitet worden, um mit Alltagsstress umgehen zu können. Zudem betreibe der Beschuldigte weiterhin Krafttraining.