53 zu arbeiten, nur so gelinge es, dem Beschuldigten den Zugang zur eigenen Gefühlswelt zu eröffnen, was für die weitere deliktsspezifische Arbeit unerlässlich sei. Deliktorientiert habe ein «exakter Ablauf der Tat erstellt werden» können: Es habe eine Kränkung durch die verbale Beleidigung des Opfers stattgefunden.