fest, dass sich beim Beschuldigten eine Selbstwertproblematik mit erhöhter Kränkbarkeit und Unsicherheiten im Kontaktverhalten sowie eine emotionale Instabilität mit Neigung zu impulsiven Affektreaktionen abzeichne, die insbesondere unter einem zusätzlich enthemmenden Einfluss von Alkohol und Kokain verstärkt hervortrete. Hierdurch würden allerdings seine gesamte Lebensführung, seine berufliche und soziale Leistungsfähigkeit wie auch seine Beziehungsfähigkeit (noch) nicht in dem Masse beeinträchtigt, dass von einer schweren, lebensgeschichtlich überdauernden Persönlichkeitsstörung gesprochen werden könnte. Dr. med. AE.__