Die Vorinstanz sprach für die weiteren Delikte aufgrund des engen Zusammenhangs mit dem Mord ebenfalls eine Freiheitsstrafe aus. Die Kammer schliesst sich den Überlegungen der Vorinstanz vollumfänglich an und spricht daher für sämtliche Delikte eine Freiheitsstrafe von 36 Monaten aus, die asperierend zu berücksichtigen wäre.