Diebstahl 30 Strafeinheiten Entwendung eines Motorfahrzeugs 15 Strafeinheiten Führen eines PW in fahrunfähigem Zustand 15 Strafeinheiten Gewalt und Drohung gegen Behörden / Beamte 30 Strafeinheiten Total 90 Strafeinheiten Da für die 90 Strafeinheiten sowohl eine Geld- wie auch eine Freiheitsstrafe in Betracht fällt, ist nachfolgend die Strafart zu bestimmen.