Das Tatverschulden ist noch gerade leicht. Die Täterkomponenten wirken sich neutral aus. Es ist eine Strafe von 30 Strafeinheiten angemessen. 3.2.6. Fazit Für die übrigen Delikte erscheinen der Kammer damit folgende Strafen tat- und schuldangemessen: Mehrfache Störung des Totenfriedens 33 Monate FS