Die VBRS-Richtlinien, S. 50, sehen folgenden Referenzsachverhalt vor: «Der Täter widersetzt sich gewaltsam seiner Festnahme, indem er dem Polizisten einen Ellbogen in die Magengegend rammt, ohne ihn zu verletzen». Dafür ist eine Strafe von 20 Strafeinheiten auszufällen. Der Beschuldigte bedrohte die Polizeibeamten und griff sie tätlich an (er widersetzte sich mit Körpergewalt der Festnahme). Er befand sich in einem erregten Gemütszustand. Der Angriff auf die Polizeibeamten erfolgte spontan. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich und aus rein egoistischen Beweggründen. Das Tatverschulden ist noch gerade leicht.