Die VBRS- Richtlinien, S. 16, sehen ab einer Blutalkoholkonzentration von 0.8 Promille 12 Strafeinheiten vor. Als Normsachverhalt wird der Folgende angegeben: «Gutbeleumdeter Beschuldigter besucht mit dem Auto eine Wirtschaft und fährt nach Wirtschaftsschluss über eine Strecke von 4 - 8 km nach Hause. Vorstrafen: 2-3 Verkehrsübertretungen (ohne FiaZ)». Der Beschuldigte fuhr von ca. 02:30 Uhr bis ca. 06:30 Uhr mit dem Fahrzeug von C.________ sel. umher und legte in dieser Zeit ziemlich viele Kilometer zurück, das Tatverschulden ist noch gerade leicht. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich.