3.2.3. Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch Wer ein Motorfahrzeug zum Gebrauch entwendet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft. Die VBRS-Richtlinien, S. 19, sehen für die Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch eine Strafe von 12 Strafeinheiten und eine Verbindungsbusse von mindestens CHF 200.00 vor. Der Beschuldigte entschloss sich spontan dazu, das Motorfahrzeug von C.________ sel. mitzunehmen. Er benutzte es einige Stunden und liess es danach auf einem Parkplatz stehen. Der Beschuldigte handelte vorsätzlich. Das Tatverschulden ist als leicht zu bezeichnen.