49 3.2.2. Diebstahl Wer einen Diebstahl begeht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft (Art. 139 Ziff. 1 StGB). Die Richtlinien für die Strafzumessung des Verbandes Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS-Richtlinien, S. 46) sehen für einen einfachen Diebstahl eine Strafe von 30 Strafeinheiten vor bei folgendem Sachverhalt: «Der Täter behändigt im Elektronik Fachgeschäft ein Gerät im Wert von CHF 2‘000.00 und verlässt das Geschäft ohne zu bezahlen».