sel. einzudringen. Er führte dem Opfer einen Stein und eine Tube Gleitgel in dessen Vagina sowie eine Haarbrüste in den Anus ein. Schliesslich steckte er ihm auch noch einen Stein tief in den Rachen. Der Beschuldigte liess eine massive kriminelle Energie erkennen, indem er zunächst mit seinem Glied in das Opfer eindringen wollte und danach als Ersatzhandlungen diverse Gegenstände in dessen Körperöffnungen einführte. In der ersten Phase handelte der Beschuldigte noch mit Eventualvorsatz. Nach dem zweiten Würgen bejaht die Kammer hingegen einen direkten Vorsatz.