In einem weiteren Fall erkannte das Obergericht des Kantons Bern im Falle eines Mordes im Neonazi-Milieu ebenfalls auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe. Der Beschuldigte traf sich mit dem Opfer und fuhr mit ihm zum späteren Tatort. Zusammen mit einem Mittäter fesselte und knebelte er das Opfer. Er schlug dem Opfer mit einem Rohr ins Genick und in der Folge wiederholt äusserst brutal, hartnäckig und qualvoll insbesondere auf den Kopf sowie direkt ins Gesicht. Das Opfer wurde in Kehrichtsäcke verpackt und mit einer Kette mit Schloss fixiert. Später wurde das Opfer im Thunersee versenkt (SK 04 494).