Die Kammer zieht zum Vergleich und zur Bestimmung der Einsatzstrafe zwei weitere Vergleichsfälle bei: Das Obergericht Bern verurteilte einen Täter, der zusammen mit einem Komplizen in die Wohnung des Opfers eingedrungen war und dieses durch Knebelung, Fesselung sowie Anwendung stumpfer Gewalt derart verletzte, dass das Opfer in der Folge verstarb und der diverse andere Delikte beging (Raubüberfälle, Einbrüche), zu einer lebenslänglichen Freiheitsstrafe (SK 07 44). In einem weiteren Fall erkannte das Obergericht des Kantons Bern im Falle eines Mordes im Neonazi-Milieu ebenfalls auf eine lebenslängliche Freiheitsstrafe.