• Der hochgradig debile Täter, der ein Schulmädchen tötete, nachdem es vor ihm uriniert hatte, weshalb seine „chronisch gestauten Triebe ausbrachen“, war vom Obergericht des Kantons Zürich zu 12 Jahren Zuchthaus verurteilt worden, wobei von einer mittelstark verminderten 47 Schuldfähigkeit ausgegangen worden war. Die gegen dieses Urteil geführte Nichtigkeitsbeschwerde wurde vom Bundesgericht abgewiesen (BGE 81 IV 150 E. B).