der Strafe aber das Verschlechterungsgebot entgegenstehe (Urteil des OGer BE SK 11 358 vom 31.07.2012). • Das Obergericht des Kantons Bern ging bei jenem Täter, der nach einem Raubüberfall auf ein Billardcenter den Securitas-Wächter aus einer kurzen Distanz mit einem gezielten Schuss erschossen hatte, von einer Einsatzstrafe von 18 Jahren Freiheitsstrafe für den Mord allein aus (Urteil des OGer BE SK 11 146 vom 20.10.2011).