• Zu 17 Jahren Zuchthaus wurde derjenige Täter verurteilt, welcher die Prosituierte durch Strangulation mit Drahtschlingen oder von Hand tötete und dem Opfer nach Todeseintritt zwei Messerstiche in die Brust zufügte (Urteil des BGer 6B_292/2009 vom 16.10.2009 E. A und 4). • Die zwei Haupttäter des Falles, bei welchem eine Clique eine Kollegin ermordete, indem sie das ahnungslose Opfer im Auto mit einem Gurt erdrosselten, die Leiche in der Folge ausluden, auszogen, sexuell belästigten und gegen den Kopf traten, wurden zu 14 und 16 Jahren Zuchthaus verurteilt (BGE 120 IV 265 E. A und 3d).