Dies wirkt sich straferhöhend aus. Gegenüber den Strafbehörden verhielt sich der Beschuldigte stets korrekt, dies durfte aber von ihm erwartet werden. Zwar gestand der Beschuldigte früh ein, der Täter zu sein, dieses Geständnis erfolgte aber auch aufgrund der erdrückenden Beweislage. Die Aussagen des Beschuldigten waren teilweise widersprüchlich und er gab zwar immer mehr Details zu, jedoch nur auf Vorhalt und immer dem Erkenntnisstand der Strafverfolgungsbehörden angepasst. Ein ganz kleiner Geständnisrabatt ist dem Beschuldigten aber zu gewähren, denn einige Details wären ohne seine Aussagen im Dunkeln geblieben (z.B. ad Zeitpunkt, als er die Handschuhe angezogen hat).