Der Beschuldigte ist vorbestraft wegen Brandstiftung (Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 12 Monaten am 13. November 2007), wegen Diebstahls und Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte (Verurteilung zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu CHF 30.00 am 18. August 2010, vgl. pag. 5665 f.). Diese Vorstrafen wirken sich vorliegend leicht erhöhend aus. Der Beschuldigte delinquierte während hängigem Verfahren wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und Beschimpfung weiterhin, namentlich beging er knapp einen Monat später den Mord und die damit zusammenhängenden Straftaten. Dies wirkt sich straferhöhend aus.