2.3. Täterkomponenten Die Vorinstanz fasste das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse des Beschuldigten ausführlich und korrekt zusammen (pag. 5513 ff.). Darauf wird an dieser Stelle verwiesen. Wichtig erscheint der Kammer in diesem Zusammenhang zu erwähnen, dass der Beschuldigte mit einer Lippen-Kiefer-Gaumenspalte geboren worden war. Er musste aus diesem Grund mehrmals operiert werden. Der Beschuldigte wurde deswegen in seiner Kindheit «gehänselt». Ein in der Kindheit durchgeführter IQ- Test ergab einen Wert von 73.