Weiter erklärte der Gutachter, dass bei der vom Gericht als erwiesen erachteten Konsummenge (wenig Kokain und maximal drei Liter Bier) eine weniger beeinflussende Wirkung zu erwarten sei, als bei der von ihm angenommenen Intoxikation. Er würde unter diesen Umständen maximal noch eine leichtgradige Verminderung der Steuerungsfähigkeit annehmen: «Dies aber eher nur noch am unteren Rand der Skala und nicht mehr am oberen». (pag. 5340 Z. 14 ff.).