44 schuldigte es sich ja von der Schulzeit her gewöhnt war, so betitelt zu werden. Es war sicher nicht von so grosser Bedeutung, dass nur allein deswegen das Gesamte in einem anderen Licht erscheinen würde. Ein Faktor unter mehreren würde ich sagen». (pag. 5339 Z. 26 ff.). Weiter erklärte der Gutachter, dass bei der vom Gericht als erwiesen erachteten Konsummenge (wenig Kokain und maximal drei Liter Bier) eine weniger beeinflussende Wirkung zu erwarten sei, als bei der von ihm angenommenen Intoxikation.