2.2. Tatkomponenten 2.2.1. Objektive Tatschwere Das Ausmass des verschuldeten Erfolgs ist als sehr schwer zu bezeichnen. Zu berücksichtigen ist aber unter diesem Gesichtspunkt, dass der Tod eines Menschen immer die schwerstmögliche Folge einer Straftat ist. Der Beschuldigte fügte den Eltern von C.________ sel. mit dem Mord an ihrer Tochter sehr grosses Leid zu, zumal die Tat nicht im Geringsten nachvollziehbar ist. Im vorliegenden Zusammenhang ist bei der Beurteilung der Verwerflichkeit des Handelns bzw. Art und Weise des Vorgehens das Doppelverwertungsverbot zu beachten.