StGB zugrundeliegende Asperationsprinzip. Denn bei dieser Konstellation wirkt sich die Schärfung auf lebenslängliche Freiheitsstrafe oft noch stärker zu Ungunsten des Täters aus, als wenn die einzelnen zeitigen Strafen kumuliert würden». Der Beschuldigte beging nur eine Straftat, die mit lebenslänglicher Freiheitsstrafe bedroht wird, weshalb eine solche nur möglich ist, wenn eben für den zu beurteilenden Mord als Einsatzstrafe eine lebenslängliche Freiheitsstrafe ausgesprochen