Dass er seinem Bruder gesagt hat, er besorge Drogen, muss nicht unbedingt auf eine Raubabsicht hinweisen. Ebenso wahrscheinlich ist, dass der Beschuldigte seinem Bruder etwas Naheliegendes erzählte, weshalb er spätabends nochmals das Haus verliess. Es ist anzunehmen, dass er ihm nicht erzählen wollte, er habe in dessen Namen eine Escort-Dame bestellt. Demnach ist der Beschuldigte schuldig zu erklären wegen Diebstahls, begangen am 9./10. März 2012 in Langenthal, zum Nachteil von C.________ sel.. 41 IV. Strafzumessung