40 4. Diebstahl / Raub 4.1. Erwägungen der Vorinstanz Die Vorinstanz gelangte zum Schluss, es liege ein Diebstahl vor, obwohl sogar die Verteidigung einen Schuldspruch wegen einfachen Raubes beantragt hatte. Der Beschuldigte habe den Autoschlüssel, die Handtasche, das Portemonnaie sowie die Zigaretten von C.________ sel. vom Tatort mitgenommen. Er habe sich demnach fremde bewegliche Sachen angeeignet, um sich damit zu bereichern. Gemäss Beweisergebnis habe der Beschuldigte nicht von Anfang an vor gehabt, C.________ sel. zu berauben oder bestehlen.