Ab diesem Zeitpunkt handelte er mit direktem Vorsatz: Er wusste, dass er an einer toten Person sexuelle Handlungen und weiteren entehrenden Handlungen vornahm und wollte diese, ungeachtet davon, ob C.________ sel. noch lebte oder nicht. Nach dem Beweisergebnis war C.________ sel. aber bereits nach dem ersten Würgen tot. Zu diesem Zeitpunkt hätte er mit ihrem Tod rechnen müssen, jedoch konnte er sich über diese Tatsache noch nicht sicher sein. Er nahm aber trotzdem sexuelle Handlungen vor, obwohl er mit ihrem Tod hätte rechnen müssen. Er nahm die Vornahme sexueller Handlungen nach ihrem Tod damit in Kauf.