Diese Qualen und Schmerzen hätten C.________ sel. nicht notwendigerweise zugefügt werden müssen, dabei ist nicht entscheidend, ab welchem (hoffentlich frühen) Zeitpunkt sie das Bewusstsein verlor. Auch ein heimtückisches Verhalten des Beschuldigten ist zu bejahen. Er lockte C.________ sel. auf den Kiesparkplatz bei der Turnhalle V.________ und suggerierte ihr, er wohne «dort hinten». Dadurch geriet sie in eine Art Hinterhalt, weil sie aufgrund ihres Berufs gezwungen war, ihren Freiern Glauben zu schenken und