den. Als Zwischenfazit hält die Kammer fest, dass bereits nach der Prüfung des Qualifikationsmerkmals «besonders verwerflicher Beweggrund» ein Mord bejaht werden muss, der Beschuldigte handelte nämlich aus mehreren derartigen Gründen. Trotzdem ist zu prüfen, ob ebenfalls eine besonders verwerfliche Art der Ausführung der Tat vorliegt. Klar zu bejahen ist die ausserordentliche Grausamkeit: Der Beschuldigte fügte dem Opfer massive physische Schmerzen und Qualen zu. C.________ sel. wehrte sich zunächst, als der Beschuldigte anfing, sie mit heftigsten Schlägen und Fusstritten zu traktieren, bevor er sie zu Tode würgte. Diese Qualen und Schmerzen hätten C.________