Diese Tötung weist daher auch Elemente des Eliminationsmordes auf: C.________ sel. hätte ihn unter Umständen identifizieren können und wurde von ihm aus diesem Grund als lästig empfunden. Die sexuelle Befriedigung fällt als weiterer besonders verwerflicher Beweggrund in Betracht. Dass sich der Beschuldigte durch die Tötung selber sexuelle Befriedigung hätte verschaffen wollen, ist nicht nachgewiesen. Davon kann daher nicht ausgegangen werden. Weiter genügt aber, dass der Täter den Tod des Opfers als Folge einer Vergewaltigung in Kauf nimmt. Dies liegt teilweise vor: Der Beschuldigte wollte sich sexuell befriedigen und ging dabei so weit, das Opfer zu töten.