1. Vorbemerkung / Anklagegrundsatz Im Rahmen der Vorfragen anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung beantragte Staatsanwalt AJ.________ eine Präzisierung von Ziffer 2 der Anklageschrift. Sowohl bei der qualifizierten Vergewaltigung als auch bei der qualifizierten Nötigung handle es sich um eine Mehrfachbegehung, was auch aus dem Sachverhalt hervorgehe (pag. 5323). Das Gericht liess diese Präzisierung zu (pag. 5324). Sodann erklärte der Vorsitzende, dass in Ziffer 2 der Anklageschrift nach Ansicht des Gerichts auch die einfache Begehung der Vergewaltigung und der sexuellen Nötigung enthalten sei (pag.