Anschliessend fuhr der Beschuldigte in der Gegend umher und kaufte bei einer Tankstelle, ebenfalls mit ihrem Geld, Bier. Der Beschuldigte fuhr zu einem Parkplatz im Wald zwischen Langenthal und Bützberg, konsumierte das Kokain und das Bier und schlief ein. Nach dem Aufwachen fuhr der Beschuldigte nach Hause, wo er um ca. 16:00 Uhr eintraf. Das Auto von C.________ sel. liess er stehen. Zu Hause reinigte er seine Kleider. Teilweise vernichtete er sie. Dem ihn nach seinen blutigen Schuhen fragenden Vater erklärte er, er sei eine Schlägerei verwickelt gewesen. III. Rechtliche Würdigung