sel. ist für die Kammer damit nach dem ersten Würgen (in Kombination mit heftigen Schlägen und Tritten) eingetreten. Der Beschuldigte musste mit dem Eintritt des Todes zu diesem Zeitpunkt rechnen. 2.3.9. Erwiesener Sachverhalt Damit geht die Kammer von folgendem erwiesenen Sachverhalt aus: Der Beschuldigte hat unter Angabe des Namens seines Bruders bei einem sehr teuren auswärtigen Escort-Service C.________ sel. um 22:21 Uhr bestellt, weil er sie vergewaltigen wollte. Um ca. 24:00 Uhr kam C.________ sel. beim Treffpunkt bei der AF.________ Tankstelle in Langenthal an.