31 Der Beschuldigte wendete nach Überzeugung der Kammer überschiessende Gewalt an, er würgte die Frau und wollte sie danach vergewaltigen. Dies gelang ihm aber nicht. Er fühlte sich ohnmächtig und verwandelte diese Ohnmacht in weitere Macht, indem er sie noch heftiger würgte. Zu diesem Zeitpunkt mag er zwar subjektiv davon ausgegangen sein, dass sie noch lebte, obwohl er aber durchaus damit hätte rechnen müssen, dass sie bereits tot war.