30 Beim Staatsanwalt sagte der Beschuldigte am 30. April 2012 aus, er habe keine Ahnung, ob sich C.________ sel. noch bewegt oder etwas gesagt habe, als er sie geschlagen und dann zum Schacht gezogen habe (pag. 2443 Z. 313 ff.). Es sei ihm erst klar geworden, dass sie nicht mehr gelebt habe und was passiert sei, als er im Auto gesessen sei. Er habe, als er die Steine eingeführt habe, nicht das Gefühl gehabt, dass sie noch lebe. Als er sie im «Züg umegschleipft» habe, habe er nicht das Gefühl gehabt, sie lebe noch. Er habe sich auch nicht überlegt, ob er eine Leiche vergewaltige (pag. 2447 Z. 452 ff.).