28 Frau zu vergewaltigen, die Absicht sei aber erst verfestigt worden, als C.________ sel. reglos dagelegen sei. Die Tötung sei nicht geplant gewesen. Der Eventualvorsatz, das Opfer zu töten habe sich erst verfestigt, als er dieses zu würgen begonnen habe. Die Generalstaatsanwaltschaft führte aus, der Beschuldigte habe sexuelle Gewalt und Macht ausüben wollen, er habe sie bestellt, um sie zu vergewaltigen. Er habe C.________ sel. nach dem Missbrauch getötet, damit sie ihn nicht habe verraten können.