Er habe kein Geld gehabt, um sie bezahlen zu können. Sodann habe er zuvor im Internet nach pornografischen Filmen gesucht (unter anderem mit den Stichworten «Vergewaltigung», «mom», «public», «brutal») und auch solche gefunden. Diese Stichworte würden zu den vorgenommenen gewalttätigen Einwirkungen passen. Dies sprach für das Gericht dafür, dass der Beschuldigte C.________ sel. von Anfang an vergewaltigen wollte und sie aus diesem Grund bestellte. Der Beschuldigte habe alsdann bestätigt, beim Anruf bereits die Vergewaltigung im Kopf gehabt zu haben.