26 Weiter habe der Beschuldigte ausgesagt, er habe die Steine vorher mit Öl bzw. einer fettigen Flüssigkeit aus einem Fläschchen bzw. mit Gleitgel benetzt. Er habe schliesslich doch noch eingeräumt, den Stein in den Rachen eingeführt zu haben. Der Beschuldigte habe ebenfalls zugegeben, nach der vaginalen Penetration und vor dem Einführen der Gegenstände versucht zu haben, anal in C.________ sel. einzudringen. Der KTD habe festgestellt, dass der leblose Körper von C.________ sel. nur noch mit einem über die Brüste hochgeschobenen Pullover bekleidet gewesen sei.