als wesentliche Todesursache eine stumpfe Gewalteinwirkung gegen den Hals aufgezeigt habe, welche aufgrund der Morphologie der Verletzungen an der Halshaut als Folge eines Würgens aufgetreten sei. Weiter sei das IRM zu folgenden Schlussfolgerungen gelangt: «Für den Tod infolge einer Strangulation waren nur relativ wenige Stauungsblutungen sichtbar (linkes Augenoberlid); weitere Stauungsblutungen sind mutmasslich durch die massiven Verletzungen der Gesichtsweichteile überlagert worden. Infolge der durch das Würgen bedingten Kompression der Halsgefässe kam es zu einer Sauerstoffmangelversorgung des Gehirns, die den Tod der Frau erklärt» (pag.