Dies bestätige, dass der Beschuldigte sein Opfer zum Schacht gezogen und vor dem Schacht nochmals hingelegt und gewürgt haben müsse, ansonsten wären auf dem Weg zum Schacht wohl noch mehr Blutspuren gefunden worden. Dies deute zudem darauf hin, dass das Opfer nicht bereits beim Bänkli bewusstlos geworden sei, zumal in diesem Fall wohl weniger Blutspuren gefunden worden wären. Die am Tatort gefundenen, am Boden anhaftenden Blutspuren zeugten davon, dass sich das Opfer gewehrt haben müsse, was von Dr. AI.________ anhand der Verletzungen des Opfers an den Unter- bzw. den Oberarmen bestätigt worden sei. Die Aussagen von Dr. AI.